Die Säule 3a bietet steuerliche Vorteile, da Beiträge bis zu CHF 7'258 (Stand 2025 für unselbständig Erwerbstätige) vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden dürfen. Dies führt zu einer Reduktion der Steuerlast.
Ein weiterer Vorteil der Säule 3a ist die Möglichkeit, langfristig für die Altersvorsorge zu sparen und dabei von attraktiven Zinsen und Renditen zu profitieren, da das angesparte Kapital steuerbegünstigt wächst.
Die Säule 3a ermöglicht es auch, flexibel auf Lebensereignisse wie den Kauf von Wohneigentum oder die Aufnahme der Selbständigkeit zu reagieren. Dies, da unter bestimmten Bedingungen das angesparte Kapital vorzeitig bezogen werden kann.
Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse können aus steuerlicher Sicht interessant sein, weil Einzahlung grundsätzlich von den steuerbaren Einkünften abgezogen werden können. Um die Situation gesamtheitlich einschätzen zu können, empfehlen wir, sich von einer Fachperson beraten zu lassen.
Erbschaften, Erbvorbezüge und Schenkungen sind steuerpflichtig. Ehepartner sind in allen Kantonen von dieser Steuer befreit, ebenso wie in den meisten Kantonen direkte Nachkommen. Jedoch können entfernte und nicht verwandte Erben sowie in einigen Kantonen auch Konkubinatspartner und Stiefkinder hohe Steuern zahlen. Personen, die Vermögen an solche Begünstigte übertragen möchten, haben Möglichkeiten, die Steuerlast zu optimieren.
Geld- und Sachspenden dürfen in Abzug gebracht werden, sofern es sich um eine steuerbefreite Organisation mit Sitz in der Schweiz handelt. Pro Jahr können Sie bis zu 20 Prozent Ihres Nettoeinkommens gemäss Steuererklärung in Abzug bringen.